Betreibertipps für Kommunen und Gemeinden – Österreich

optimale Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für die Bürger

Gemeinden und Kommunen haben oft kein leichtes Leben. Einerseits möchten Sie die Wünsche der Bürger erfüllen, andererseits muss mit dem Geld der Bürger sorgsam und zum Wohle aller gehandelt werden.

Immobilien, Einrichtungen und Liegenschaften schlagen schon bei der Errichtung eine tiefe Kerbe ins Gemeindebudget und die Summe der daraus entstehenden laufenden Kosten belasten die Kommunen immer stärker.

Besonders Schulen, Kindergärten und Sporthallen weisen besonders hohe Nutzungskosten im Vergleich zu den Baukosten auf. Die Baufolgekosten überschreiten bereits nach 3-6 Jahren die Errichtungskosten[1] und durch die langen Nutzungszeiten von meist über 40 Jahren ergeben sich bis zum Abriss enorme Lebenszykluskosten.

Daher ist es umso wichtiger, die bestehenden Gebäude, Anlagen und Geräte durch verlässliche Wartung und Pflege so lange wie möglich sicher und kostengünstig nutzbar zu halten.

[1] Hellerforth: Handbuch Facility Management für Immobilienunternehmen, 2006, S. 36

Welche Anlagen sind besonders wichtig in der Wartung?

Gemeinden und Kommunen stellen ja Infrastrukturen häufig Personen zur Verfügung die ein besonderes Schutz- oder Fürsorgebedürfnis haben (z.B. Kinder, Senioren, Behinderte).  Daher ist die sichere Funktion der Anlagen und Geräte für diese Nutzergruppen besonders wichtig.

Spielgeräte/Spielplätze – sind ein Magnet für die Kinder und die Auswahl an Geräten nimmt laufend zu. Doch gerade Spielgeräte bergen ein hohes Risiko (ca. 8.200 Unfälle/Jahr in AT), da Kinder bei der Risikoabschätzung einfach noch die Erfahrung fehlt. Das muss dann über eine risikoreduzierende Konstruktion samt Abnahmeprüfung nach der Montage, einer jährlich wiederkehrenden Prüfung (gem. ÖNORM EN 1176 + 1177) und einer mind. vierteljährlichen Inspektion ausgeglichen werden. Diese Normen sind zwar nicht gesetzlich verbindlich, werden jedoch bei Schäden und Unfällen von Richtern und Sachverständigen zur Klärung von Haftungsfragen verwendet und deshalb von uns empfohlen.

Schwesternnotrufanlagen – finden besonders in Krankenhäusern, Seniorenheimen, öffentlichen Behinderten-WCs Anwendung. Sie dient der Alarmierung bei Notfällen an das Pflegepersonal. So wie jede Alarmeinrichtung ist auch diese (gem. §13 AStV) laufend durch eine fachmännische Inspektion und einer jährlichen Prüfung und Wartung in ordnungsgemäßer Funktion zu halten. Die Mindestanforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb beschreibt die DIN VDE 0834-1.

Treppenlifte – sind eine wichtige Anlage zur Herstellung einer Barrierefreiheit in Gebäuden. Sie sind für gerade und gewendelte Treppen erhältlich und müssen (gem. AM-VO) jährlich einer Prüfung unterzogen werden. Weiters sollten Sie je nach Häufigkeit der Benützung mind. alle 3 Monate den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Funktion inspizieren.

Oberflächenentwässerung – ist ein wichtiges Thema geworden – besonders auf Grund der immer weiter voranschreitenden Flächenversiegelung. In vielen Fällen ist die Kommune für die Reinigung und Freihaltung von Rinnen, Abläufen und Kanälen zuständig. Gras, Bäume und Müll müssen entfernt werden um Überschwemmungen wirkungsvoll zu verhindern.

Schwimmbäder – besonders Freibäder werden meist von Kommunen betrieben. Dazu ist es wichtig geschultes Personal (Bademeister, Badewärter, Bädertechniker gem. ÖNORM S1150) anzustellen welche zum einen für Sicherheit und Ordnung, aber auch für die Hygiene des Badewassers sorgen. Sie müssen regelmäßig die Wasserqualität (Verkeimung), den Chlorgehalt und die Funktion der Anlagenteile (der Haarfangsicherheit (gem. EN 13451) kontrollieren und dokumentieren (Betriebstagebuch). Vor Saisonbeginn ist die Auffrischung der Chlorgasschulung des Betreiberpersonals besonders wichtig.

Um dieser Verantwortung zumindest bei der Wartung/Prüfung gerecht zu werden und in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten gleich unsere MyBuilding24-App (für Android, für Apple) herunter.
Dort können Sie all Ihre prüf- und wartungspflichtigen Geräte und Anlagen erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

In der beiliegenden Checkliste finden sie die gängigsten Bauteile und Anlagen die einer laufenden Kontrolle unterzogen werden sollen. Bei überdurchschnittlicher Belastung und außergewöhnlichen Umweltbedingungen sind die Intervalle entsprechend der eigenen und/oder fachlichen Einschätzung entsprechend zu verkürzen. Lieber einmal zu oft als zu selten kontrolliert!!

GlossarRechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz – ASchG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Elektroschutzverordnung – ESV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007682

Arbeitsstättenverordnung – AStV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098

Arbeitsmittelverordnung – AM-VO:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727

Kälteanlagenverordnung – KAV:

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