Damit auch alle informiert und sicher arbeiten
Sämtliche Erkenntnisse aus der Arbeitsplatzevaluierung (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument – „SiGe Dokument“) fließen in die Mitarbeiterunterweisung ein, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten gezielt über die relevanten Risiken, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln an ihrem konkreten Arbeitsplatz informiert werden. In Österreich ist dies gesetzlich verpflichtend.

Die Unterweisung beinhaltet vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und ist vorwiegend als Schulung betreffend des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu verstehen. Sie muss nachweislich erfolgen und erfordern im Gegensatz zur Information in Folge ein (richtiges) Handeln der Mitarbeiter.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Unterweisung sind der passende Methodeneinsatz und das Einbetten in eine bewusst gelebte Sicherheitskultur essenziell.
Rechtsgrundlagen
In Österreich ist der Arbeitnehmerschutz klar in Gesetzen und Verordnungen verankert.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG):
- § 3 – Pflichten der Arbeitgeber
- § 12 – Information
- § 14 – Unterweisung
- § 15 – Pflichten der Arbeitnehmer

Von der Evaluierung zur Unterweisung
Nach der Durchführung der Evaluierung stehen folgende Informationen im SiGe Dokument zur Verfügung:
- Gefahren und Risiken pro Arbeitsplatz bzw. Tätigkeit
- Gefährdungsermittlungen z. B. durch Maschinen, Geräte, Stoffe, Arbeitsumgebung
- Schutzmaßnahmen, die eingeführt wurden (technisch, organisatorisch, personenbezogen)
- Erforderliche Verhaltensregeln, Eisatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Notfallmaßnahmen, Meldung von (Beinahe-)Unfällen
- Änderungen im Betrieb, z. B. neue Arbeitsmittel, Prozesse, Umbauten
Diese Punkte bilden die Inhalte der Unterweisung. Sie müssen arbeitsplatzspezifisch und verständlich an die jeweiligen Beschäftigten vermittelt werden.
Übertragung der Erkenntnisse in die Unterweisung
In der Unterweisung werden die in der Evaluierung festgelegten Maßnahmen zur Riskikominderung so aufbereitet, so dass Sie die Mitarbeiter das erforderliche Verhalten und den Grund für die Maßnahme verstehen.
Inhalte aus der Evaluierung werden zu Unterweisungsthemen zB.:
Erkenntnis aus Evaluierung | Inhalt der Unterweisung |
Erhöhte Lärmbelastung | Einsatz von Gehörschutz, max. Aufenthaltsdauer, Verhalten |
Gefahr durch heiße Oberflächen | Schutzkleidung, Warnhinweise, Verhaltensregeln |
Umgang mit Gefahrstoffen | Kennzeichnung, Lagerung, PSA, Erste Hilfe |
Verhalten in gefährlichen Situationen | Einsatz von Absturzsicherungen, Schulung der Verwendung |
Neue Maschine oder geändertes Arbeitsmittel | Einweisung, sichere Bedienung, Not-Aus, Wartungsfreigabe |
Notfallmaßnahmen | Verhalten bei Brand, Erste Hilfe, Fluchtwege, Evakuierung |
Organisation & Dokumentation
Wichtig ist das die Unterweisung „nachweislich“ erfolgt, das heißt die Unterweisungsinhalte, die Vermittlung und die verstandene Kenntnisnahme des Mitarbeiters müssen so erfolgen, dass dies jederzeit durch Behördenorgane (Arbeitsinspektor, Polizei, etc.) schlüssig nachvollzogen werden kann (zB. nach Arbeitsunfällen).
Das kann in Papierform oder auch digital erfolgen (zB. mit unserer MyBuilding24 App).
Das wichtigste ist daher:
- Unterweisungen können vom Vorgesetzten, einem geschulten Mitarbeiter oder einer SFK oder Arbeitsmediziner durchgeführt werden
- Unterweisungen müssen für den Mitarbeiter verständlich sein (wenn möglich in Muttersprache bzw. mit Bildern und Videos arbeiten)
- Es muss dokumentiert nachgeprüft werden, ob der Mitarbeiter die Anweisungen auch verstanden hat (durch einen Verständnistest)
- Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden (Teilnehmer, Inhalte, Datum, Unterschrift).
- Die Inhalte müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden, insbesondere wenn sich:
- Arbeitsbedingungen ändern
- neue Gefährdungen auftreten
- Unfälle passieren oder Beinahe-Unfälle beobachtet werden
- Wiederholung: mindestens 1x jährlich, bei Bedarf öfter (z. B. nach (Beinahe-)Arbeitsunfällen, Neueinstellungen, neuen Tätigkeiten)
Beteiligte Rollen
Damit Mitarbeiter wirksam unterwiesen werden, sind einige Aufgaben zu erledigen. Diese Aufgaben sind wie folgt verteilt:
Rolle | Aufgabe |
Arbeitgeber / Führungskraft | Organisation und Sicherstellung der Unterweisung |
Sicherheitsfachkraft (SFK) | Unterstützung bei der technischen Risikoeinschätzung und Erstellung der Unterlagen (SiGe Dokumente, Unterweisung) |
Arbeitsmediziner | Unterstützung bei der medizinischen Risikoeinschätzung und Erstellung der Unterlagen (SiGe Dokumente, Unterweisung) |
Mitarbeiter | Aktive Teilnahme, Verständnis, Rückfragen stellen, entsprechend umsetzen |
Resumee
Unterweisungen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung (§ 14 ASchG), sondern ein aktives Führungsinstrument, das Verantwortungsbewusstsein, Sicherheitskultur und Rechtskonformität im Unternehmen stärkt.
Darüber hinaus zeigen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, dass ihnen die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter wichtig sind – das fördert Vertrauen, Motivation und nachhaltige Prävention.
Die regelmäßige Unterweisung von Mitarbeitern ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitnemerschutzes und stellt sicher, dass alle Beschäftigten die Gefahren und Risiken an ihrem Arbeitsplatz kennen, korrektes Verhalten erlernen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen können.
Nur wenn Informationen verständlich vermittelt und regelmäßig aufgefrischt werden, lässt sich das Risiko von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefährdungen und Fehlverhalten wirksam reduzieren.
Zusammenfassend kann gesagt werden -> Eine gute Unterweisung schützt Menschen, sichert Prozesse und verhindert Schäden.
Sie sehen, die regelmäßige Unterweisung wie auch die fristgerechte Inspektion, Wartung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen ist das A+O für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz im Betrieb und sorgt zusätzlich noch für eine optimale Wirtschaftlichkeit der Gebäude und Anlagen.
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