Gefahrenanalyse und Arbeitsplatzevaluierung

die Basis für wirksamen Arbeitnehmerschutz

Nicht nur aus Haftungsgründen sondern um den bestmöglichen Schutz von Arbeitnehmer zu gewährleisten sind alle Arbeitsbereiche (z. B. Büros, Technikräume, Produktionsbereiche, Lager, Verkehrswege) auf deren Gefährdungspotenzial hin zu analysieren.

Dabei gilt es realistische Risiken zu erkennen und deren praktische Kritikalität zu bewerten (z. B. Stolperstellen, Lärm, Maschinen, Klima).

Diese Risiken werden je Arbeitsplatz nach sicherheitstechnischen und medizinischen Aspekten (Ergonomie, Hygiene,etc.) beurteilt und Maßnahmen zur Beseitigung oder Milderung der Gefahr festgelegt und in einen Maßnahmenplan zusammengefasst.

Dies erfordert ein interdisziplinäres und systematisches Vorgehen aller Beteiligten und muss in regelmäßigen Abständen oder Anlassbezogen wiederholt werden.

Die Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) ist essenziell, weil sie:

✅ Gefahren am Arbeitsplatz erkennt und bewertet

✅ Schutzmaßnahmen ermöglicht → Unfallverhütung, Gesundheitsförderung

✅ Rechtspflichten erfüllt

✅ Wirtschaftliche Vorteile bringt (weniger Ausfälle, höhere Produktivität)

✅ Das Bewusstsein für Sicherheit & Gesundheit stärkt

Ohne eine kompetente und umfassende Evaluierung bleiben arbeitsbedingte Risiken oft unentdeckt und es kann zu Überbelastungen der Mitarbeiter, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und hohen Folgekosten kommen.

Rechtsgrundlagen

In Österreich ist der Arbeitnehmerschutz klar in Gesetzen und Verordnungen verankert.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG):

  • § 4: Pflicht zur Gefahrenevaluierung
  • § 5: Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
  • Pflicht zur Dokumentation und laufenden Aktualisierung

Verordnungen (Auszug):

  • Arbeitsstättenverordnung (AStV)
  • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)
  • Verordnung Lärm- und Vibration (VOLV)
  • Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA)

Wichtige Normen und Richtlinien ergänzen diese Rechtsgrundlagen (z. B. ÖNORMEN, TRVB) und spiegeln den Stand der Technik wieder.

Die Folgen bei Nichteinhaltung oder Vernachlässigung können für die Verantwortlichen (Inhaber, Geschäftführer, Führungskräfte, weisungsbefugte Mitarbeiter) sehr drastisch sein.

Mögliche Konsequenzen bei mangelhafter Ausführung:

  • Verwaltungsstrafen – z. B. bis 10.000 € in Österreich für den Inhaber, Geschäftsführer oder den verantwortlich Beauftragten
  • Zivilrechtliche Haftung – nach Arbeitsunfällen können Arbeitgeber oder Führungskräfte persönlich haftbar werden
  • Strafrechtliche Konsequenzen – Im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei schweren Arbeitsunfällen sind auch strafrechtliche Folgen möglich.
  • Versicherungsprobleme: Regressforderungen von Unfallversicherungen, Kürzungen von Leistungen (z. B. AUVA)
  • Image- und Vertrauensverlust – Unsicherheit oder Misstrauen unter den Mitarbeitenden

Ablauf einer Arbeitsplatzevaluierung

Vorbereitung:

  • Bildung eines Evaluierungsteams (Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, Führungskräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen, etc.)
  • Erhebung und Definition der verschieden Arbeitsbereiche/Arbeitsplätze
  • Ermittlung der Tätigkeiten & Arbeitsplätze
  • Zusammenstellung von Unterlagen (z. B. Auflistung Arbeitsmittel, Arbeitsstoffen, Betriebsanleitungen der Hersteller)

Gefährdungsermittlung:

Dabei werden vom Evaluierungsteam sämtliche Arbeitsbereiche begangen und es erfolgt die Erhebung von:

  • physikalischen Gefahren (z. B. Maschinen)
  • chemischen Risiken (z. B. Gefahrstoffe)
  • ergonomischen Belastungen
  • psychosozialen Faktoren (z. B. Stress)
  • Datenerhebung vor Ort, evtl. Messungen

Danach erfolgt die Bewertung der Gefährdungen:

  • Schwere + Wahrscheinlichkeit von Schäden
  • Festlegung des Risikos

Ausgehend vom definierten Risiko werden Maßnahmen abgeleitet:

  • Technische, organisatorische & personenbezogene Schutzmaßnahmen (zB. Anhand des STOP Prizips – substitution (ersetzen durch weniger riskante Situation), technische, organisatorische, persönliche Maßnahme)
  • Sicherstellung der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmittel und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Priorisierung: Was muss sofort behoben werden? Was mittel- oder langfristig?

Diese sind zwingend schriftlich zu dokumentieren:

  • Erstellung des Evaluierungsdokuments (gesetzlich vorgeschrieben) – Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SiGe Dokument)
  • Schriftliche Aufzeichnung aller Schritte

Durchführung & Wirksamkeitskontrolle:

  • Maßnahmen umsetzen (durch technische Maßnahmen, Unterweisung der Mitarbeiter, zur Verfügungstellung von persönlichen Schutzausrüstung) und deren Umsetzung und Wirksamkeit überprüfen

Überprüfung & Aktualisierung:

  • Regelmäßige Kontrolle (mind. alle 2 Jahre)
  • Fortlaufende Aktualisierung (z. B. bei neuen Maschinen, Arbeitsstoffen oder Prozessen, nach Arbeitsunfällen, etc.)

Wer ist beteiligt?

  • Arbeitgeber / Geschäftsführung (verantwortlich für die Organisation)
  • Führungskräfte & betroffene Mitarbeiter (verantwortlich für die praktische Umsetzung)
  • Sicherheitsfachkraft / Arbeitsmediziner (Präventivteam)
  • Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Bei Bedarf externe Experten (z. B. Ergonomie, Brandschutz)

Resumee

Die Arbeitsplatzevaluierung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend sondern entscheidend für Sicherheit, Gesundheit und Effizienz am Arbeitsplatz. Sie schützt nicht nur Mitarbeiter vor Gefahren, sondern bewahrt das Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Besonders die regelmäßig wiederkehrenden Wartungen und Prüfungen von Anlagen, Arbeitsmitteln oder persönliche Schutzausrüstungen sind wichtig für die Gewährleistung einer sicheren und effizienten Arbeitsumgebung.

Ein sicheres Arbeitsumfeld schützt nicht nur Menschen, sondern steigert auch Produktivität, Motivation und das Vertrauen der Belegschaft. Arbeitgeber tun also gut daran, Prävention ernst zu nehmen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch im Sinne einer gesunden, nachhaltigen Unternehmenskultur.

Sie sehen, die fristgerechte Inspektion, Wartung und Prüfung ist das A+O für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz im Betrieb und sorgt zusätzlich noch für eine optimale Wirtschaftlichkeit der Gebäude und Anlagen.

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