Arbeitnehmerschutz – mehr als nur ein wichtiges Thema

WIN-WIN Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Schutz von Arbeitnehmer steht in vielen Ländern, so auch in Österreich im Mittelpunkt zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen. Arbeitssicherheit ist kein „Nice-to-have“, sondern eine zentrale Verpflichtung jedes Unternehmens – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Doch welche konkreten Pflichten hat ein Arbeitgeber in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?

Vorteile von mehr Arbeitssicherheit

Arbeitnehmerschutz ist keine lästige Pflicht, sondern bringt allen Beteiligten viele Vorteile, egal ob in einem persönlichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang – jeder profitiert.

Damit daraus auch echte Vorteile entstehen ist es wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leisten kann und will.

Für Arbeitgeber:

Effizientere Abläufe & weniger Störungen – Durch strukturierte Sicherheitsmaßnahmen werden Arbeitsprozesse planbarer und weniger durch Störungen unterbrochen

Weniger Ausfalltage & höhere Produktivität – Weniger Arbeitsunfälle = weniger Krankenstände, Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger und zuverlässiger

Rechtssicherheit & Risikominimierung – die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben, reduziert das Risiko von Strafen, Klagen oder Schadensersatzforderungen

Besseres Image & Arbeitgebermarke – Unternehmen mit einem guten Sicherheitskonzept gelten als verantwortungsbewusst und attraktiv für Fachkräfte

Höhere Mitarbeitermotivation und –bindung – Sicherheit am Arbeitsplatz steigert das Vertrauen und die Zufriedenheit, Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt und bleiben dem Unternehmen länger treu

Für Arbeitnehmer

  • Gesundheitsschutz & Unfallvermeidung – weniger Belastung durch Lärm, Gefahrenstoffe oder körperliche Anstrengung; Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten
  • Sicherheit gibt Vertrauen – wer sich sicher fühlt, arbeitet entspannter und konzentrierter, mehr Klarheit durch klare Regeln und sichere Abläufe
  • Beteiligung & Mitspracherecht – Arbeitnehmer werden bei Sicherheitsfragen eingebunden (z. B. über Sicherheitsvertrauenspersonen), das stärkt die Eigenverantwortung und das Zusammengehörigkeitsgefühl
  • Persönliche Entwicklung – Schulungen und Unterweisungen fördern das Bewusstsein und erweitern das Wissen über Sicherheit und Gesundheit

Rechtliche Grundlagen

Wie so oft basiert auch der Arbeitnehmerschutz auf rechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Regeln zur Arbeitssicherheit sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu treffen, um Unfälle, ungesunde Belastungen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Darunter gibt es zusätzlich noch eine Vielzahl weiterer Verordnungen (zB. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung, etc.) welche die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Detail regeln.

Ergänzende Regelungen dazu finden sich u.a. auch im Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) und deren Verordnungen.

Pflichten des Arbeitgebers

Gefahren ermitteln und beurteilen – bevor Maßnahmen gesetzt werden, muss der Arbeitgeber alle relevanten Gefahren im Betrieb systematisch erfassen und bewerten:

Regelmäßige Begehung durch Präventivkräfte (Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner mind. alle 2 Jahre)

Gefahren und Belastungen durch Maschinen, Arbeitsstoffe, Lärm, Ergonomie etc.

Erstellung einer Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung)

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung setzen – auf Basis der Gefahrenbeurteilung sind konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen, z.B.:

  • Belüftung und Lärmschutz
  • Sicherheitskennzeichnungen
  • Absturzsicherungen
  • Not-Aus-Schalter

Arbeitsplatzevaluierung dokumentieren – die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden (in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente):

  • Art und Umfang der Gefahren
  • getroffene Maßnahmen
  • Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivkräften (Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner) bei der Erstellung und Aktualisierung der Dokumentation

Mitarbeitende unterweisen – Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig und verständlich vor Arbeitsbeginn über Gefahren, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten zu unterweisen – z.B. durch:

  • Sicherheitsunterweisungen (vor Arbeitsbeginn und mind. 1x jährlich auffrischen)
  • Unterweisungen zum Verhalten im Brandfall zB. durch Evakuierungsübung, Umgang mit Feuerlöschern, etc.
  • Einschulungen bei neuen Maschinen oder nach Unfällen

Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) – wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, muss geeignete PSA (z. B. Helme, Gehörschutz, Schutzkleidung) kostenlos bereitgestellt werden

Erste Hilfe und Notfallorganisation – Arbeitgeber müssen:

  • Ersthelfer in ausreichender Anzahl benennen und schulen (abhängig von der Mitarbeiteranzahl)
  • Erste-Hilfe-Material bereitstellen
  • Fluchtwege und Notausgänge kennzeichnen
  • Notfallpläne (z. B. Brandschutz) ausarbeiten

Zusammenarbeit mit Präventionsexperten – in jedem Unternehmen müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner zur Beratung herangezogen werden (mind. alle 2 Jahre) – Intervall ist abhängig von Betriebsgröße und Gefährdung

Mitarbeiterbeteiligung – Arbeitnehmer oder deren Vertreter (z. B. Sicherheitsvertrauenspersonen) müssen bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen eingebunden werden

Schutz besonderer Gruppen – für Jugendliche, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen gelten zusätzliche Schutzvorschriften

Kontrolle durch die Arbeitsinspektion – die Einhaltung der Vorschriften wird von der Arbeitsinspektion überprüft

Pflichten der Mitarbeiter

Nicht nur der Arbeitgeber trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz, auch Mitarbeiter haben klare Pflichten, um die eigene Sicherheit sowie die ihrer Kollegen zu gewährleisten.

Die grundlegenden Verpflichtungen der Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), den weiterführenden Verordnungen, Richtlinien sowie den betrieblichen Sicherheitsanweisungen (Unterweisungen).

Die wichtigsten Pflichten sind:

  • Die strikte Befolgung aller Sicherheitsanweisungen und internen Regelungen
  • Die Nutzung und Pflege der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung
  • Die proaktive Meldung von Gefahren, Mängeln und Unfällen an die Führungskraft
  • Die Teilnahme an allen verpflichtenden Unterweisungen und Schulungen
  • Ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber sich selbst und Kollegen, das aktiv zur Unfallvermeidung beiträgt
  • Eine konstruktive Mitarbeit bei behördlichen und internen Überprüfungen (zB. durch Arbeitsinspektion)

Diese Regelungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen auch maßgeblich dazu bei, Risiken im Arbeitsumfeld zu minimieren und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Bei Nichteinhaltung können arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen, zudem gefährdet unsicheres Verhalten auch die eigene Gesundheit und die der Kollegen.

Sichere Gebäude, Anlagen und Arbeitsmittel

Zur Arbeitssicherheit tragen aber auch besonders die baulichen und technischen Anlagen bei – diese müssen daher regelmäßig geprüft und gewartet werden, um die Gefährdung für die Mitarbeiter so klein wie möglich zu halten.

Daher ist sehr wichtig, dass diese Wartungen und Prüfungen zuverlässig fristgerecht durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei festgestellte Mängel müssen zeitnah behoben werden um die sichere Verwendung zu gewährleisten.

Resumee

Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ein sicheres Arbeitsumfeld schützt nicht nur Menschen, sondern steigert auch Produktivität, Motivation und das Vertrauen der Belegschaft. Arbeitgeber tun also gut daran, Prävention ernst zu nehmen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch im Sinne einer gesunden, nachhaltigen Unternehmenskultur.

Sie sehen, die richtige Unterweisung, die ausreichende Schulung von betrieblich Beauftragten (zB. Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen, Brandschutzbeauftragter, etc.) sowie die fristgerechte Inspektion, Wartung und Prüfung ist das A+O für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz im Betrieb und sorgt zusätzlich noch für eine optimale Wirtschaftlichkeit der Gebäude und Anlagen.

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