Wozu muss ein Aufzug geprüft und gewartet werden?
In Österreich sind über 100.000 Aufzüge in Betrieb und diese absolvieren jährlich über 6,5 Mrd. Fahrten! In Anbetracht dieser Zahlen passieren verhältnismäßig wenig Störungen und noch seltener bleiben Aufzüge stecken.
Ein Grund für diese hohe Zuverlässigkeit ist zum einen die solide und zuverlässige Bauweise der Anlagen durch die Hersteller und zum anderen die qualifizierte und regelmäßige Wartung und Prüfung der Anlagen durch gut qualifiziertes Personal.
Dadurch wird dem Fahrgast eine sichere Fahrt und dem Betreiber/Eigentümer eine hohe Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Denn durch rechtzeitig festgestellte Mängel können Personen-, Sach- oder Umweltschäden meist verhindert und die Nutzungskosten niedrig gehalten werden.
Praxistipps
Um rechtzeitig Störungen und Schäden an Aufzügen zu entdecken sollten diese regelmäßig inspiziert werden – dabei ist besonders auf folgende Dinge zu achten
- Beschädigungen der Türen
- Sauberkeit der Bodenführungsschienen
- Niveauunterschiede am Boden
- Ausfall von Lampen der Innenbeleuchtung
- Nicht überlasten
- Ungewöhnliche Geräusche bei der Türschließung oder bei der Fahrt
- Bei Hydraulikantrieb: Undichtigkeiten im Triebwerksraum
Wie werden Aufzüge angetrieben?
Die beiden gängigsten Antriebe erfolgen zum einen (besonders im Wohnbau) elektrisch mittels Seil (auch ohne Triebwerksraum) oder elektro-hydraulisch (direkt oder indirekt über Seile). Hydraulische Aufzüge werden meist bei Lastenaufzügen verwendet.
Was alles gehört zur Anlage?
Im wesentlichen Bestandteile sind
- Die Zugangstüren
- Der Aufzugsschacht
- Der Aufzugskorb
- Der Triebwerksraum
- Seil oder Hydraulikzylinder
Welche Teile werden geprüft und gewartet?
- Türkontakte und -antrieb
- Sicherheitseinrichtungen (z.B. Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fernnotrufanlage)
- Mechanik/Führungen
- Elektrik/Steuerung/Antriebe
- Aufzugsschacht (z.B. Hydraulikzylinder, Seile, Sauberkeit, Korrosion, Wassereintritt)
- Triebwerksraum (z.B. Motor, Treibscheiben, Hydraulikleitungen, Ventileinheit)
- Barrierefreiheit (z.B. Niveauunterschiede am Boden)
Wie erfolgt die Wartung und wie häufig ist sie nötig?
Aufzüge müssen per Gesetz grundsätzlich nicht gewartet werden. Es ist jedoch aus haftungsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht meist sinnvoll eine Wartung durchzuführen, da die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit sehr stark davon beeinflusst wird.
Wer darf eine Wartung durchführen?
Die Wartung sollte von einem Fachunternehmen durchgeführt werden (meist durch den Hersteller) und erfolgt losgelöst von der Prüfung.
Wie häufig ist eine Wartung erforderlich?
Die Häufigkeit hängt wesentlich von der Fahrtenanzahl und der Belastung ab. Der Intervall reicht hier von 2 Monaten (bei vielen Fahrten und/oder hoher Belastung) bis zu 6 Monaten (bei wenig Fahrten und/oder niedriger Belastung).
Welche Arten von Wartungsverträgen gibt es?
Als Kunden kann hier zwischen 3 Vertragsarten gewählt werden:
- Basiswartung – Reinigung, Schmierung, Kontrolle, Einstellarbeiten – auf Mängel wird hingewiesen und sind gesondert zu beauftragen und zu bezahlen
- Teilwartung – hier ist die Basiswartung um die Störungsbehebung (Anfahrt, Arbeit, Ersatzteile bis zu einer gewissen Wertgrenze) erweitert
- Vollwartung – diese Variante erbringt alle Leistungen die für einen störungsfreien Betrieb der Anlage notwendig sind und läuft in der Regel mindestens 5 – 10 Jahre
Die Kosten sind daher wesentlich von der Vertragsart, dem Intervall und der Größe der Aufzugsanlage abhängig.
Welche gesetzlichen Prüfpflichten gibt es?
In Österreich gelten bundesweit die Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV) und die Hebeanlagen-Betriebsverordnung (HBV) und weiters je Bundesland verschiedene ergänzende Regelungen (siehe Rechtsvorschriften unten) bzgl. der Prüfung von Aufzügen.
Wann muss ein Aufzug geprüft werden?
Aufzüge müssen
- vor der ersten Inbetriebnahme (durch notifizierte Stelle)
- nach wesentlichen Änderungen
- regelmäßig wiederkehrend
geprüft werden.
Die wiederkehrenden Prüfungen sind
- 1x jährlich durch eine unabhängige Inspektionsstelle/Aufzugsprüfer erforderlich
- Zusätzlich alle 3 Monate ist eine Zwischenprüfung durch den Aufzugswärter erforderlich
- Alle 1-4 Wochen (je nach Bundesland) ist eine Wochenkontrolle vom Aufzugswärter durchzuführen
Wie erfolgt die Prüfung?
Die Prüfung erfolgt durch
- Besichtigung – Sichtprüfung auf Schäden, Kennzeichnung, Beschriftung, Zugänglichkeit, Dokumentation
- Erprobung – Funktion der Schutz- und Überwachungseinrichtung, Funktion der Sicherheitseinrichtungen
- Messung – Analyse des Anlagenzustandes und der Parameter durch Datenauslesung aus der Steuerungseinheit, Störungsmeldungen
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Aufzugsprüfungen dürfen nur von behördlich bestellten Inspektionsanstalten für Hebeanlagen und Aufzugsprüfern gem. HBV durchgeführt werden.
Wie ist die Prüfung und Wartung zu dokumentieren?
Wartungen werden heute von den meisten Dienstleistern digital dokumentiert und an den Kunden übermittelt.
Prüfungen von Aufzügen werden nach wie vor noch häufig in Prüfbüchern vor Ort dokumentiert. Bei digitaler Prüf- und Anlagendokumentation kann der Prüfbucheintrag fotografiert und abgelegt werden.
Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter.Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Glossar – Rechtsvorschriften:
Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV) – 2008:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005915
Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV) – 2015
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009310
Hebeanlagen-Betriebsverordnung (HBV) – 2009:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006349
landesspezifische Gesetze und Verordnungen:
- Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG
- NÖ Aufzugsordnung 2016
- NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017
- Wiener Aufzugsgesetz 2006
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Kärntner Aufzugsgesetz
- OÖ. Aufzugsgesetz 1998
- OÖ. Aufzugsverordnung 2010
- Salzburger Hebeanlagengesetz
- Salzburger Hebeanlagenverordnung