Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) dienen als Sicherheitssysteme eines Gebäudes und unterliegen daher besonderer Sorgfaltspflicht seitens des Eigentümers. Einwandfrei gewartete Anlagen können im Ernstfall Leben retten. Umso mehr ist die Integrität zu gewährleisten, welche durch diverse Umwelteinflüsse wie Staub, Fette, Feuchtigkeit, Schmutz sowie Produktionsdämpfe beeinträchtigt werden kann.
Wartung:
Die TRVB S 125 definiert den Instandhaltungsintervall. Des Weiteren sind die Herstellerangaben der entsprechenden Anlage zu berücksichtigen.
Die Instandhaltung ist 1 x jährlich durchzuführen, jedoch sind auch häufigere Kontrollen und Überprüfungen erforderlich.
Werkstägliche Kontrollen:
- Prüfung: Störung angezeigt?
- Prüfung: Auslösestellen ungehindert zugänglich?
- Prüfung: Freier Bewegungsraum für bewegliche Rauchschürzen eingehalten?
Vierteljährliche Kontrollen:
- Prüfung: relevante Nutzungsänderungen?
- Prüfung: freier Raum unter Rauchschürzen vorhanden?
- Prüfung: Räume und Bereiche für die Dimensionierung der RWA-Anlage laut Brandschutzgesetz widmungskonform?
- Prüfen, ob die Zugänglichkeit der Zentrale ungehindert möglich ist
- Bei pneumatischen Anlagen ist vierteljährlich eine Funktionsprobe durchzuführen
- Die Stellung und Sicherung der vorhandenen Absperr-Ventile in den Druckluft-Leitung ist zu kontrollieren
- Beim Druckluftbehälter ist Kondensat-Wasser abzulassen
- Prüfung: Mindestdruck
- Elektrische Anlagen mit Strombetrieb sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der internen Signal- und Alarmierungseinrichtungen
- Notstromversorgung: Batterien sind zu überprüfen!
Jährliche Kontrolle
- Unterlagen laut TRVB 125 S
- Bei Anlagen, deren Auslösen ausschließlich unter CO2-Patronen erfolgt, ist eine jährliche Funktionsüberprüfung über die jeweilige Handauslösestelle durchzuführen
- RWA-Anlagen sind mindestens 1 x jährlich einer Wartung zu unterziehen
Instandhaltungsarbeiten
Folgende Instandhaltungsarbeiten werden unterschieden:
- Inspektion: Feststellung und Beurteilung des IST-Zustandes
- Instandhaltung: Präventive Maßnahmen zur Erhaltung des SOLL-Zustandes
- Instandsetzung: Maßnahme zur Wiederherstellung des SOLL-Zustandes
Folgende Bauteile sind einer jährlichen Wartung zu unterziehen:
- Zentrale
- Antriebe
- Taster und Melder
Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter. Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten. Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Glossar
Gesetze
- EN 12101-2
- TRVB 125 S 2015
- TRVB 111
- TRVB 125 S 10
- ÖNORM 3075
- Arbeitsstättenverordnung § 21 (5)
- Arbeitnehmer (Innen)schutzgesetz § 25 (1)