Prüfung von Leitern & Tritten

Hoch hinaus – aber sicher!

Leitern & Tritte sind einfach praktische Hilfsmittel – schnell was aus dem obersten Eck des Schrankes gehoben, eine Lampe ausgetauscht oder den Balkon gestrichen: Wenn es schnell gehen soll, wird der Umgang mit Leitern und Tritten oft unüberlegt nebenher getätigt und man achtet wenig auf den Zustand. Warum auch, das letztem Mal war sie ja noch in Ordnung.

Doch schon kleine Mängel können ernsthafte Folgen haben – häufig auch sehr schmerzhafte.

Unachtsamkeit beim Gebrauch und unbeachtete Mängel sind die häufigsten Unfallursachen im Haushalt und bei der Arbeit. Besonders die „selbstgebauten“ Aufstiegshilfen wie z.B. Tische, Sessel, Kisten, Palletten, etc. bieten alles andere als einen sicheren Stand und führen schnell zum Absturz.

Damit es nicht soweit kommt, kann man was tun…

Sichere Arbeitsmittel durch regelmäßige Prüfungen

Bei der betrieblichen Verwendung sind Leitern und Tritte (nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz ASchG und der Arbeitsmittelverordnung AM-VO gem. ÖNORM EN 131) zu verwenden und regelmäßig durch eine fachkundige Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (gem. ÖNORM EN 131). Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich dabei nach den Betriebsverhältnissen, was bei entsprechender Nutzung und Beanspruchung eine wöchentliche oder sogar tägliche Prüfung bedeuten kann. Eine Prüfung mind. 1x jährlich durch einen Ingenieur, Ziviltechniker, Prüfstelle oder fachkundige Person mit entsprechender Dokumentation und Kennzeichnung der Leiter (Prüfaufkleber gem. ÖNORM EN 131) ist in jedem Fall ratsam.

Wenn die wiederkehrenden Prüfungen durch eine fachkundige Person erfolgt so ist alle 4 Jahre die Prüfung durch einen Ziviltechniker, Ingenieurbüro, zugelassene Prüfstelle oder akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle durchzuführen.

Wichtiger Bestandteil der Prüfung ist die Dokumentation. Dabei empfiehlt sich zum einen die systematische Erfassung aller Leitern im Betrieb und der Nachweis der Prüfungen in einem Leiterprüfbuch, zum anderen gibt die sichtbare Dokumentation durch eine gut lesbare Leitergebrauchsanweisung und eine Prüfplakette an der Leiter auch dem Anwender die nötige Sicherheit. Diese sollte den Nutzern auch in den regelmäßigen Unterweisungen im Umgang mit Leitern und Tritten vermittelt werden.

Doch auch Privatpersonen sind gut beraten dem Zustand und der Funktionssicherheit ein wenig Aufmerksamkeit zu widmen, sofern Sie Schmerzen, Krankenhausaufenthalte und Dauerinvalidität vermeiden möchten.

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Praxistipps zur richtigen Verwendung von Leitern und Tritten:

  • Vor jedem Gebrauch sollte der Nutzer den Zustand der Leiter bzw. auf Schäden/Mängel überprüfen, z.B. ob Sprossen, Gelenke und Holme in Ordnung sind
  • Rutschfeste und feste Schuhe tragen
  • Sicherheits- und Gebrauchsanweisung beachten und nur gemäß dieser verwenden (siehe Aufkleber auf der Leiter)
  • Auf eine gültige Prüfplakette auf der Leiter achten
  • Die Belastungsgrenzen (Tragkraft meist 150kg) beachten (besonders bei „robusteren“ Personen, bei Benützung von 2 Personen gleichzeitig bzw. zusätzlichem Gewicht)
  • Vermeiden Sie die Manipulation von schweren Gewichten auf der Leiter, so dass es zu keiner Überbelastung der Bauteile kommt. Ab einer bestimmten Belastung ist beispielsweise ein Gerüst, Podest, ein Flurförderzeug (Ameise) oder ein Gabelstapler das geeignete Arbeitsmittel
  • Wenn möglich nur Arbeitsmittel mit Zeichen “CE“ und “ GS“ verwenden
  • Für einen festen, ebenen und rutschfreien Untergrund unter der Leiter sorgen
  • Die Leiter sollte standfest sein und einen trittsicheren Halt geben, besonders auf der obersten Stehfläche
  • Stehleitern ganz öffnen, so dass die Spanngurte gespannt sind
  • Es sollte immer die passende Leiter genutzt werden (je nach auszuführender Arbeit). Abhängig von Traglast, Höhe und Dauer sollte entschieden werden, ob eine Anlegeleiter, eine Stehleiter oder doch ein Gerüst verwendet wird
  • Für einen festen Halt ist ein Winkel von 65° – 75° bei einer Anlegeleiter richtig, um bei voller Belastung nicht umzukippen oder wegzurutschen
  • Anlegeleiter wenn möglich oben immer festbinden
  • Beschädigte Leitern kennzeichnen und sofort aus dem Verkehr ziehen/ entsorgen, so dass sie nicht benutzt werden können
  • Leitern witterungsgeschützt lagern

Glossar

Rechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz – ASchG:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Arbeitsmittelverordnung – AM-VO:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727

AUVA Merkblatt – M023 Leitern:

https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544598

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