Grundsätzlich hat eine Lüftungsanlage die Kernaufgabe geschlossene Räume mit Frischluft zu versorgen und verbrauchte Luft nach außen befördern. Zur optimalen Raumnutzung ist es erforderlich die benötigte Temperatur, Feuchte und den Sauerstoffgehalt herzustellen.
Gerade in Zeiten mit steigendem Energiebewusstsein ist der Einbau und Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen weiter auf dem Vormarsch. Durch die Möglichkeit der kontrollierten Energierückgewinnung aus der Abluft ist der Einsatz dieser Anlagen energetisch mehr als sinnvoll.
Um jedoch alle Vorteile einer Anlage optimal nützen zu können, Gefahren (z.B. Gesundheits-, Brandrisiko) zu mindern und den gesetzlichen Anforderungen dauerhaft zu entsprechen ist der ordnungsgemäße Zustand durch wiederkehrende Inspektionen, Wartungen und Prüfungen sicherzustellen.
Wozu muss eine Lüftungsanlage geprüft und gewartet werden?
Beim Betrieb der Anlage wird die in den Raum einströmende Luft entsprechend konditioniert (erwärmt, gekühlt, ent- bzw. befeuchtet, gefiltert) und so verteilt wird, das für die im Raum befindlichen Menschen keine Gesundheitsgefahr (z.B. durch Zugluft, Schimmelsporen, Sauerstoffmangel, zu hohe Temperatur und Feuchtigkeit, etc.) ausgeht bzw. hygienische raumlufttechnische Rahmenbedingungen herrschen. Im Zuge der Inspektion, Wartung und Prüfung wird kontrolliert ob die erforderlichen Werte und Zustände erreicht werden bzw. ob Mängel oder Risiken vorliegen.
Praxistipps
Um rechtzeitig Störungen und Schäden an Lüftungen zu entdecken sollten diese regelmäßig inspiziert werden – dabei ist besonders auf folgende Dinge zu achten
- Beschädigungen an den Anlagenteilen (Kanäle, Auslässe, Keilriemen, etc.)
- Hydr. Undichtigkeiten (Heiz- bzw. Kühlregister, Befeuchter, etc.)
- Sauberkeit der Filter, Lüfter, Kanalwände, Luftauslässe, etc.
- Luftwiderstand der Filter (Druckdifferenz zw. vor und nach dem Filter)
- Ungewöhnliche Geräusche aus der Anlage (z.B. durch einen Lagerschaden von Motor oder Ventilator, beschädigter oder verschmutzter Lüfter, Riss des Keilriemens, etc.)
Was gehört zur Anlage?
Im Hauptbestandteile einer Lüftungsanlage sind
- Lüftungskanal (rund oder eckig – mit Dämmung außenluftseitig) und Auslässe
- Lüftermotor + Ventilator (Radial-, Axial- oder Tangentialventilator)
- Wärmetauscher (zur Wärmerückgewinnung – meist Kreuzplatten oder Rotation)
- Heiz- bzw. Kühlregister
- Befeuchtungsregister (Sprüh- oder Dampfbefeuchtung)
- Filter (meist Taschenfilter für Außen- und Abluft)
- Schalldämpfer
- Drossel- oder Jalousieklappen
- Volumenstromregler
- Brandschutzklappen
Welche Pflichten beim Betrieb von Lüftungsanlagen gibt es?
In Österreich gelten bundesweit die Anforderungen des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes (§22 ASchG) und der Arbeitsstättenverordnung (§13 + §27 AStV) als gesetzliche Pflicht.
Zur standardisierten Durchführung und Dokumentation der gesetzlichen Auflagen bestehen folgende Richtlinien wie z.B.
- die RSOE 6000 Kap. 6 des Österr. Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR)
- die VDI 6022 (mikrobiologische Prüfung/Hygieneinspektion)
- die VDI 2052 (speziell für Küchen)
- die ÖNORM H6031 (für Brandschutzklappen)
- die EN 15780 + 16798-3
- die ISO 16890
- die ISO 14644 und EU-GMP (bei Reinräumen)
die als Grundlage für einen ordnungsgemäßen, sicheren und hygienischen Anlagenbetrieb verwendet werden können.
Weitere Auflagen (Obliegenheiten) werden meist auch von Seiten der Haftpflichtversicherungen gestellt die bei nicht ausreichender Erfüllung des Betreibers zur Leistungsminderung des Versicherers führen können. Hierzu ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Versicherers ratsam.
Wie häufig muss eine Lüftungsanlage geprüft werden?
Lüftungsanlagen müssen
- nach wesentlichen Instandsetzungen oder Änderungen
- wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen
- regelmäßig wiederkehrend mind. 1x jährlich (max. alle 15 Monate)
geprüft werden.
Wie erfolgt die Prüfung?
Die Prüfung erfolgt durch
- Besichtigung – Sichtprüfung auf Schäden, Verschmutzung, Verschleiß, Kennzeichnung, Beschriftung, Zugänglichkeit, Dokumentation
- Erprobung – Funktion der Schutz- und Überwachungseinrichtung, Funktion der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Brandschutzklappen)
- Analyse – des Anlagenzustandes und der Sauberkeit (z.B. durch Abklatschtests, Luftkeimproben, etc.)
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfungen dürfen von befugten Gewerbetreibenden, akkreditierten Überwachungsstellen, Ziviltechniker/innen, technischen Büros oder von qualifizierten Betriebsangehörigen durchgeführt werden.
Was wird geprüft?
- Luftvolumenströme (Zuluft / Abluft, Außenluft / Fortluft)
- Hygiene & brandschutztechnischer Zustand der Lüftungszentrale
- Staubflächendichte lt. EN 15780 *
- Filtereinheiten (korrekte Ausrichtung, korrekte Filterklasse)
- Koloniebildende Einheiten (Schimmel und Legionellen) *
- Videobefahrung der Luftleitungen an repräsentativen Stellen
- Hygiene & brandschutztechnischer Zustand des Luftleitungsnetzes
- Luftgüte (Luftfeuchtigkeit, CO2-Gehalt, Feinstaubbelastung)
Wie ist die Prüfung und Wartung zu dokumentieren?
Jede Durchführung ist schriftlich mind. 3 Jahre nachzuweisen und in Papierform oder digital abzulegen.
Wie erfolgt die Wartung/Reinigung und wie häufig ist sie nötig?
Lüftungen müssen per Gesetz grundsätzlich nicht gewartet (jedoch geprüft) werden. Es ist aber besonders aus hygienischer, brandschutztechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht meist sinnvoll eine Wartung (Reinigung) durchzuführen, da die
- hygienische Unbedenklichkeit (Krankheitsgefahr)
- Sicherheit (Brandgefahr – besonders bei Küchenabluft)
- Zuverlässigkeit (Stillstandsgefahr)
- Langlebigkeit (Kostenrisiko)
sehr stark von der Sauberkeit beeinflusst wird und bei mangelnder Wartung wesentlich häufiger Prüfmängel festgestellt werden. Somit ist eine Wartung die Grundlage für eine mängelfreie Anlage.
Die Häufigkeit und der Umfang der Wartung ist sehr stark von
- Den Anforderungen an die Raumluftqualität (z.B. in Reinräumen)
- Der Nutzungsdauer pro Tag
- Der Belastung (z.B. fettiger Dampf bei Küchen)
- Den Rahmenbedingungen (z.B. Luftansaugung von stark befahrener Straße)
abhängig.
Wer darf eine Wartung durchführen?
Die Wartung sollte von einem auf Anlagenreinigung spezialisiertes Fachunternehmen durchgeführt werden (auf Basis der gesetzlichen und normativen Vorgaben) und kann auch im Zuge der Prüfung erfolgen.
Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter.Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Glossar – Rechtsvorschriften:
Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (§22 ASchG):
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910&Paragraf=22
Arbeitsstättenverordnung (§13 + §27 AStV):
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098&Paragraf=13
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098&Paragraf=27
Richtlinien:
RSOE 6000 – https://www.rlt-fachverband.at/standard/lueftungsreinigung
VDI 6022 – https://www.vdi.de/richtlinien/unsere-richtlinien-highlights/vdi-6022
VDI 2052 – https://www.vdi.de/richtlinien/unsere-richtlinien-highlights/vdi-2052
EN 15780 – https://www.beuth.de/de/norm/din-en-15780/146321494
ISO 16890 – http://www.iso16890.de/
Versicherungsauflagen – https://www.rlq.at/4711184/Informationen-%C3%BCber-RLQat-Archiv-180817-Brand-indurch-L%C3%BCftungsanlage