Schäden durch Unwetter vorbeugen, erkennen und beseitigen
Besonders in der Sommerzeit treten vermehrt Unwetter auf, aber auch im restlichen Jahr ist man vor Unwettern nicht gefeit.
Je nach Größe und Bauweise sind Gebäude und Liegenschaften unterschiedlich stark von Unwettern bedroht. Um die Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe so gering wie möglich zu halten ist eine regelmäßige Inspektion der Gebäude und Außenanlagen entscheidend.
Welche Gefahren gehen von Unwettern aus?
Unwetter wie Sturm, Regen, Schnee, Hagel, Blitz und Hochwasser können erhebliche Schäden an Personen, Gebäuden, Außenanlagen und Fahrzeugen anrichten – um Schäden zu vermeiden und Folgeschäden zu entdecken sollten diese regelmäßig vor bzw. nach Unwettern gründlich inspiziert werden.
Sturm:
Ein Sturm kann Dächer abdecken, Fassaden, Fenster oder Dachstühle beschädigen und Baugerüste, Solarmodule sowie Baumaterialien umherwerfen, Fahnenmasten beschädigen, lose Verblechungen abreißen, etc. und dadurch Personen verletzen oder angrenzende Gebäude/Fahrzeuge beschädigen.
Hagel:
Hagel kann an Gebäuden (Dächern, Fenstern, Fassaden, PV Anlagen, etc.), Fahrzeugen und Bewuchs (Bäume, Sträucher, etc.) schwere Schäden anrichten und die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer von Gebäuden und Fahrzeugen beeinträchtigen.
Blitzschlag:
Direkter Blitzschlag kann Dächer, Tragwerke, Außenmauern und Bäume beschädigen. Elektrische Maschinen, Geräte und Anlagen sind ebenfalls durch einen „indirekten“ Blitzschlag (Spannungsspitzen im Netz durch Blitzeinschläge) gefährdet.
Hochwasser:
Hochwasser kann von außen (Fenster, Türen, sonstige Gebäudeöffnungen) oder durch Rückstau in den Ablaufleitungen ins Gebäude eindringen für Schäden sorgen. Defekte Hebenanlagen können hier auch zu Problemen führen.
Umgestürzte Bäume:
Bäume können durch Umstürzen oder herabfallende Äste zur Gefahr werden, weiters können Bäume und Äste für Verklausungen in Bächen, Kanälen und Regenabläufen sorgen und Überschwemmungen hervorrufen.
Schneebruch:
Nach starken Schneefällen, besonders bei nachfolgendem Regen können die Schneelasten Dächer, Carports, Gartenhütten, PV Anlagen stark belasten und zu Schäden an Anlagen, Dachdeckung oder Tragwerk führen.
Was kann man präventiv tun um das Risiko von Unwetterschäden zu senken?
Wenn man zum Zeitpunkt des Unwetters vor Ort ist kann man proaktiv bzw. vorab präventiv eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion der Schadenswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ergreifen.
Dazu ist eine regelmäßige Inspektion aller Gefährdungsbereiche der Liegenschaft zwingende Voraussetzung. Besonders Unternehmen und Hausverwaltungen wird hier gem. Ihrer rechtlichen Sorgfaltspflichten zu einer wiederkehrenden Objektsicherheitsprüfung (zB. gem. ÖNORM B130/1301) geraten. Eine regelmäßig wiederkehrende Sichtprüfung ermöglicht eine raschere Schadensfeststellung und –beseitigung und führt daher zu einem verbesserten Funktions- und Werterhalt der Liegenschaft.
Sturm:
lose und leichte Gegenstände entfernen bzw. sichern (zB. Gartenstühle, Sonnenschirme, Plakate, Bauzäune, Fahnen, Sonnensegel, etc.) bzw. Fenster, Türen, Dachfenster und Lichtkuppeln fest verschließen, eine mind. jährliche Objektsicherheitsbegehung (bei Unternehmen zB. gem. ÖNORM B1300/1301) durchführen lassen
Hagel:
Fahrzeuge unter Dach abstellen, Hagelschutzabdeckungen auf KFZ anbringen, Hagelschutznetze anbringen,
Blitzschlag:
Nicht benötigte Maschinen und Geräte elektrisch aussichern bzw. vom Netz abstecken, ein Blitzableiter System anbringen, Blitzableiter System mind. 1 jährlich inspizieren (zB. im Zug der Objektsicherheitsprüfung), Überprüfung durch Fachbetrieb (für Unternehmen) mind. alle 3 Jahre (gem. Elektroschutzverordnung, ÖVE-E 49, ÖNORM E 8049-1, ÖNORM EN 62305-3, ggf. Vorgabe lt. Gewerberechtsbescheid)
Hochwasser:
Rinnen und Regenabläufe mind. halbjährlich im Frühjahr und Herbst kontrollieren und ggf. Bewuchs oder Hindernisse entfernen, lagern Sie keine Gefahrenstoffe in gefährdeten Bereichen (zB. Keller). Inspektion der Hebeanlagen auf Funktion, der Retentionsbecken auf Schlammablagerungen und Ablauf, Inspektion und ggf. Reinigung der Regensinkkästen
Umgestürzte Bäume/abfallende Äste:
Bäume sollten mind. 1x jährlich (in der belaubten Zeit) auf Totstellen oder lose Äste kontrolliert werden – im Zweifel einen Fachbetrieb hinzuziehen
Schneebruch:
Bei Ankündigung von Starkschneeereignissen sollten statisch stark belastete Bauteile abgestützt werden (zB. Querträger von Flugdächern, Carports oder Gartenhütten), Schneeabsturzbereiche frei geräumt und gesichert werden, rauhe Schrägdächer (ca. > 20° Dachneigung) mit Folie belegt um das Abrutschen des Schnees zu erleichtern, Bäume und Sträucher beobachten, etc.
Was sollten Sie nach einem Unwetter beachten?
Nach einem Unwetter sollten Sie Gebäude immer sehr risikosensibel und vorsichtig betreten (im Zweifel mit einem Fachmann) – dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Gebäudeschäden außen:
Prüfen Sie augenscheinlich das Gebäude auf Schäden (besonders die stark belasteten Bauteile wie zB. Dach, Fenster, Türen, Tragwerk, Hebeanlagen, Abflüsse, Retentionsbecken, etc.). Lassen Sie stark beschädigte Gebäude unbedingt vor dem Betreten von geeigneten Fachleuten prüfen.
Dach:
Insbesondere bei beschädigtem Dach oder losen Bauteilen (zB. Blechteilen) sollten Sie den Sturzbereich nur mit äußerster Vorsicht oder am besten gar nicht betreten. Sichern Sie die Gefahrenbereiche großräumig ab und sorgen Sie umgehend für die Entfernung der gefährdenden Bauteile.
Die Fassade:
Beschädigte Fassaden können Feuchtigkeit ins Mauerwerk gelangen lassen. Untersuchen Sie die gesamte Fassade auf Schadstellen und lassen Sie diese ggf. zeitnah instand setzen.
Fenster und Türen:
Besonders anfällig für Feuchtigkeitsschäden sind Fenster und Türen. Prüfen Sie Fensterbrüstungen, Balkontüren und auch Kellertreppen auf Feuchtigkeit.
Keller/Garagen:
Achten Sie auf Wassereintritte über Decken, Schächte, Rohrleitungen und Rampen bzw. auf die korrekte Funktion von Hebeanlagen (Stromversorgung).
Regenabläufe/Retentionsbecken:
Überprüfen Sie auch Hebeanlagen, Regenrinnen, Regensinkkästen und Drainagen am Gebäude um Wasserschäden zu vermeiden. Inspizieren Sie auch das Retentionsbecken (sofern vorhanden) und lassen Sie ggf. größere Schlammmengen entfernen.
Elektroanlage:
Prüfen Sie alle Elektro-Verteiler ob Sicherheitseinrichtungen ausgelöst haben (zB. Fehlerstromschutzschalter (FI), Leitungsschutzschalter oder Isolationsüberwachung). Sollten einige Sicherheitseinrichtungen ausgelöst haben, so halten Sie vorher Rücksprache mit einem Elektriker um die gefahrlose Wiederinbetriebnahme sicherzustellen. Prüfen Sie die PV Anlage ob sie die sonst übliche Leistung hat.
Elektrische Geräte:
Wenn Geräte mit Wasser in Berührung kamen oder sind, betreten Sie diesen Bereich nicht und schalten Sie diesen Bereich umgehend stromlos (im Elektroverteiler). Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie keinen Kontakt mit Feuchtigkeit hatten. Sollten einige Geräte oder Maschinen in Wasserkontakt gekommen sein, so halten Sie vorher Rücksprache mit dem Elektriker um die gefahrlose Wiederinbetriebnahme sicherzustellen.
Schadensdokumentation:
Machen Sie ausreichend Fotos von den Schäden und notieren Sie sich zusätzlich ggf. wichtige Details. Diese Informationen sind sehr wichtig für die Geltendmachung Ihrer Versicherungsansprüche.
Schadensbeseitigung:
Denken Sie daran, bei größeren Schäden professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt eine Vielzahl an Unternehmen die auf die Schadensbeseitigung und Instandsetzung von Unwetter- und Brandschäden spezialisiert sind und Sie auch bei der Abwicklung mit der Versicherung unterstützen können.
Sie sehen, es gibt bereits im Vorfeld viel zu beachten und wieder einmal ist die korrekte Inspektion und Wartung der Außenanlagen, Gebäude, Anlagen und Geräte das A+O für die zuverlässige Funktion im Ernstfall und den wirtschaftlichen Betrieb mehr als vorteilhaft.
Um diese wichtigen Tätigkeiten verlässlich „auf dem Schirm“ zu haben hilft Ihnen unsere MyBuilding24 App. Sie ermöglicht Ihnen einfach und zuverlässig alle erforderlichen Aufgaben im Blick zu haben und erinnert Sie rechtzeitig an die erforderliche Durchführung.
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