Betreibertipps für Hoteliers und Gastronomen – DE

für eine sicheres Gefühl

Es ist ein schönes Gefühl einen Gast in seinem Haus bewirten und beherbergen zu können und sich als Gastgeber von seiner besten Seite zu zeigen. Der Gast spürt das und honoriert dies meist mit einem erneuten Besuch und positiver Mundpropaganda.

Besonders die Freundlichkeit, Sicherheit, Hygiene und Sauberkeit hat ein besonders hohes Gewicht bei den Bewertung des Kunden. Durch die regelmäßige Durchführung der erforderlichen Prüfungen und Wartungen werden die Betreiber- und Versicherungsrisiken klein gehalten.
Diese Themen sollten daher nicht dem Zufall überlassen und mit höchster Priorität behandelt werden.

Nicht nur der Gast achtet besonders auf diese Punkte, sondern auch der Gesetzgeber (im Schadenfall der Staatsanwalt) oder die Versicherungen. Besonders im Bereich von Badeanlagen, bei Fluchtwegen, im Brandschutz und bei der Hygiene stellen sie klare Anforderungen – damit der Gast auch gesund und wohlbehalten wieder abreisen und das Haus keinen Schaden nimmt. Besonders beim Brandschutz ist auf das zuverlässige Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage, Flucht- und Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, etc.), die laufende Kontrolle der Fluchtwege und die einfache Erreichbarkeit der Löschhilfen (z.B. Feuerlöscher, Druckknopfmelder, etc.) zu achten.

Grundlage für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb ist die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (z.B. gem. BauGB, BauNVO) und ist eine wesentliche Pflicht des Gebäude- und Anlagenbetreibers. Im Zuge der Baugenehmigung (gem. länderspezifischer Bauordnungen) werden die bautechnischen Anforderungen und die Auswirkungen des Hotel- oder Gastronomiebetriebes auf Umwelt und Nachbarn u.a. bzgl. Lärm, Staub, Geruch oder Erschütterungen erhoben, beurteilt und durch entsprechende Auflagen (z.B. Lärmschutzwände, Filter, etc.) auf ein erlaubtes Maß gemindert. Spätere Änderungen der Nutzung, Größe, Aussehen oder der Anlagen können bzgl. bauordnungs- oder bauplanungsrechtlich genehmigungspflichtig sein, wenn diese  rechtserheblich verändert wird. Daraus können Anpassungen z.B. der Raumhöhe, der Fluchtwege, sanitären Anlagen, Brand- und Schallschutz, Arbeitnehmerschutz oder der Stellplatzanzahl erfolgen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Überwachung und Sicherstellung der Objektsicherheit (Verkehrssicherungspflicht). Die Grundlage dafür liegt in der im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 836, 837, 838 BGB), wonach der Eigentümer/Besitzer/Betreiber eines Grundstückes/Gebäudes für die Vermeidung von Personen- und Sachschäden verantwortlich ist. Wird eine Person durch das Grundstück, Gebäude oder Anlage geschädigt wird der Objektverantwortliche (meist der Geschäftsführer, Eigentümer, Betriebsleiter, etc.) straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen wenn er nicht nachweisen kann, alles in seinen Möglichkeiten stehende unternommen zu haben, um den Unfall zu vermeiden.

Daher sollte der sicherheitstechnische Zustand der Liegenschaft/des Objektes regelmäßig und wiederkehrend von erfahrenen Fachleuten auf Risiken inspiziert werden – die Häufigkeit richtet sich dabei nach dem Risikograd (Eintrittswahrscheinlichkeit & Schadensschwere – diese Faktoren ergeben sich überwiegen aus der Lage, dem Gebäudealter, -zustand, der Art & Anzahl an Umbauten, der Anzahl an risikobetroffenen Personen und der Nutzungsintensität) und sollte mind. alle 2 Jahre bzw. ab einem Alter von 10 Jahren mind. 1x jährlich erfolgen.

Welche sicherheitsrelevanten Anlagen sind in Hotels und Gastronomiebetrieben besonders zu beachten?

Die wesentlichen Punkte sind hier der Brandschutz, die elektrische Anlage und die Fluchtwege. Beim Brandschutz ist besonders auf die störungsfreie Funktion der Brandmeldeanlage, die Wartung der Feuerlöscher und die Reinigung der Küchenabluftanlage wichtig.

Brandmeldeanlagen sind gem. ArbStättV, DIN 14675 vierteljährlich zu inspizieren, 1x jährlich zu warten und zu prüfen (von einer gem. DIN 14675 zertifizierten Fachfirma). Im Zuge dessen sind die Akkus alle 4 Jahre und die optischen Brandmelder alle 8 Jahre zu erneuern. Zusätzlich muss die Anlage bei der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 3 Jahre von einem Sachverständigen für Brandmeldeanlagen geprüft werden (gem. länderspezifischer Prüfverordnungen (PrüfVO)).

Feuerlöscher müssen jederzeit frei zugänglich sein und sind (gem. BetrSichV, DIN 14406) alle 2 Jahre bzw. 5 Jahren durch einen zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen.

Küchenlüftungen (Dunstabzugshauben, Lüftungskanäle, Ventilatoren, etc.) sind jährlich zu prüfen (gem. ArbStättV, ASR A3.6) auf Grund des Brandschutzes (Brandüberschlag durch Fettbrand) und der Hygiene (siehe VDI 6022) und regelmäßig zu reinigen sowie die Filter zu tauschen (Häufigkeit ist abhängig von der Fettmenge in der Abluft).

Bei den Fluchtwegen ist auf die Freihaltung, die korrekte Kennzeichnung (gem. DIN EN ISO 7010) mittels Piktogrammen (müssen auch im Finstern sichtbar sein), die Inspektion und Wartung der Fluchtswegs-/Sicherheitsbeleuchtung  zu achten (gem. ArbStättV, ASR A3.4). Zusätzlich muss alle 3 Jahre die Beleuchtungsstärke von einem Sachverständigen geprüft werden (gem. VDE 0108 & DIN EN 50172).

Bei schlecht belüfteten Tiefgaragen kann die Behörde eine CO-Warnanlage vorschreiben – diese misst die Kohlenmonoxydkonzentration (CO ist potenziell tödlich) der Luft, wird ein kritischer Wert überschritten erfolgt ein Alarm. Bei diesen Anlagen ist die korrekte Funktion laufend zu kontrollieren und alle 6 Monate von einer Fachfirma zu überprüfen (gem. Garagenverordnungen (GaStellV) der Länder, VDI 2053). Zusätzlich muss die Anlageninbetriebnahme und danach alle 3 Jahre (gem. SPrüfV) wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden.

Welche Anlagen sind besonders hygienerelevant?

Ein besonders heikler Bereich sind Schwimmbäder – hier sind u.a. regelmäßige Überprüfungen der Wasserqualität (Verkeimung), der Haarfangsicherheit (gem. EN 13451) sowie die Durchführung Chlorgasschulungen des Betreiberpersonals besonders wichtig.

Sehr ernsthaft sollte man auch das Thema der Legionellengefahr betrachten. Legionellen sind Bakterien die über Aerosole in die Lunge geraten und im Menschen eine gefährliche Lungenentzündung (5-10% der Erkrankungen verlaufen tödlich) auslösen können. Besonders in Whirlpool, Schwimmbädern, Klimaanlagen und in Wasserleitungen mit wenig Wasserdurchfluss besteht (bei Temperaturen von 25 – 50°C) die erhöhte Wahrscheinlichkeit der Legionellenbildung. Die verkeimten Aerosole (z.B. beim Duschen) gelangen so in die Lungen und können die Krankheitssymptome auslösen. Abhilfe schafft hier eine generelle Systemtemperatur von > 60°C und eine regelmäßige Spülung aller Warmwasserentnahmestellen (besonders nach langen Standzeiten z.B. vor Saisonstart) mit heißem Wasser (ideal > 70°C). Zusätzlich wird hier eine jährliche Laboruntersuchung des Trinkwassers auf Legionellen empfohlen.

Bei Klima- und Kälteanlagen bzw. Wärmepumpen (> 1,3kg Kältemittel) ist eine wiederkehrende Prüfung (Intervall ab 3 Mon) und Wartung (gem. ChemKlimaSchutzV) inkl. Desinfektion und Reinigung der Wärme-/Kältetauscher aus Hygiene- und Effizienzgründen mehr als ratsam. Dient die Anlage als raumlufttechnische Anlage so ist gem. VDI 6022 alle 3 Jahre (mit Befeuchtung – alle 2 Jahre) eine Hygieneinspektion durchzuführen.

Auch an der Schankanlage muss die Hygiene und Sicherheit (auf Grund der Verwendung von giftigen CO²) erhalten bleiben (gem. BetrSichV, BG-R 228, DIN 6650, DGUV 310-008) – demzufolge ist die gesamte Anlage mind. alle 2 Jahre bzw. gem. Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen und zu warten. Nach längerem Stillstand, bei sehr geringem Getränkedurchsatz und bei Getränkewechsel ist auf jeden Fall eine Reinigung durchzuführen. Anlagen unter Erdgleiche (Keller) benötigen häufig eine CO2 Warnanlage bzw. eine Lüftungsanlage. Diese sind ebenfalls entsprechend zur prüfen und zu warten.

Sollte ein Fett- bzw. Mineralölabscheider verbaut sind so ist auch dieser alle 14 Tage dokumentiert zu entleeren (Entsorgungsnachweise), monatlich eine Eigenkontrolle, alle 12 bzw. 6 Monate eine Wartung und alle 5 Jahre eine Generalinspektion (Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1825-2 / DIN EN 858-1, DIN 4040-100 bzw. DIN 1999-100 durch einen Sachverständigen einer akkreditierten Inspektionsstelle) zu veranlassen. Weiters sind die Vorgaben der AwSV sowie der länderspezifischen InDiVO zu beachten.

Wer soll die Kontrollen durchführen?

Die meisten laufenden Inspektionen können bei Vorliegen der passenden Qualifikationen (z.B. Brandschutzbeauftragter, Bäderwart, etc.) durch die eigenen Haustechniker durchgeführt werden, da Mängel/Schäden meist mit bloßem Auge leicht erkennbar sind. Zur Bewertung der Kritikalität eines Mangels sollte jedoch im Zweifel immer ein Fachmann hinzugezogen werden um Fehleinschätzungen zu vermeiden. Gerade bei möglichen straf- oder versicherungsrechtlichen Themen sollten die Sachverhalte immer ausreichend mit Bildern bzw. schriftlich nachweisbar (im Zweifel von einem Fachbetrieb) dokumentiert werden um eine aussagekräftige Beweisführung im Schadensfall sicherzustellen.

Alle gesetzlichen Prüfungen/Wartungen müssen in der Regel von einem zugelassenen Fachkundigen bzw. einer Fachfirma mit entsprechendem Fachwissen und Erfahrung ausgeführt werden. Für die Vergabe an eine externe Fachfirma spricht, dass diese meist mehr Erfahrung mit den jeweiligen Anlagen besitzen und das Haftungsrisiko zu einem gewissen Grad übertragen werden kann. Ergänzend dazu müssen Abnahmeprüfungen und die wiederkehrenden Generalinspektionen und von einem befugten Sachverständigen einer akkreditierten Inspektionsstelle (lt. DIN EN ISO/IEC 17020) durchgeführt werden.

Um dieser Verantwortung zumindest bei der Wartung/Prüfung gerecht zu werden und in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten gleich unsere MyBuilding24-App (für Android, für Apple) herunter.Dort können Sie all Ihre prüf- und wartungspflichtigen Geräte und Anlagen erfassen und zugehörige Termine verwalten.
Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Glossar

Rechtsvorschriften:

Baugesetzbuch – BauGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

Baunutzungsverordnung – BauNVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html

Arbeitssicherheitsgesetz – AsiG:
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html

Chemikalien Klimaschutz-Verordnung – ChemKlimaSchutzV:
https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/

Gefahrstoffverordnung – GefStoffV:
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/BJNR164400010.html

Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG:
https://www.proenvi.de/recht/BUND/KrWG/KrWG.pdf

Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV:
https://www.proenvi.de/recht/BUND/Abfallbeauftragter/AbfBetrbV-Betriebsbeauftragter-Abfallbeauftragter.pdf

Bundesimmissionsschutzverordnung – BImSchV:
https://www.proenvi.de/recht/Immissionsschutz/BImSch/4-BImSchV.pdf

Verordnung wassergef. Stoffe – AwSV:
https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/

Druckgeräteverordnung – 14. ProdSV:
https://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_14_2016/index.html

akkreditierte Prüflabore – DIN EN ISO/IEC 17025:
https://www.dakks.de/de/pruef-und-kalibrierlabore-din-en-iso-iec-17025.html

akkreditierte Inspektionsstellen – DIN EN ISO/IEC 17020:
https://www.dakks.de/de/inspektionsstellen-din-en-iso-iec-17020.html

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Regelwerke Übersicht:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrift 3:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel?c=13

BAUA – Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html

BAUA – Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS.html

VDI Richtlinie – Raumluftechnik – VDI 6022:
https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/richtlinien/inhaltsverzeichnisse/2751070.pdf

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