Notausgänge

Notausgänge fristen in den meisten Immobilien ein stilles und selten benutztes Dasein. Doch im Notfall können sie über Leben und Tod entscheiden.
Daher geben wir heute dieser überlebenswichtigen Sicherheitseinrichtung einmal die „Bühne“ und betrachten diese näher.

Grundsätzlich ist ein Notausgang meist eine Drehflügeltür oder Luke bzw. ein Fenster oder Ausstieg der am Ende eines Flucht- und Rettungsweges in Fluchtrichtung ins Freie führt. Automatische Schiebetüren sind nur mit bestimmten Einschränkungen zulässig, Karuselltüren gar nicht bzw. müssen speziell dafür vorgesehen sein.

Die Breite des Notausgangs ist abhängig von der maximal im Gefahrenfall zu erwartenden Personenanzahl.
Die Mindestbreite muss (gem. §18 Abs. 2 – Arbeitsstättenverordnung – AstV)

  • bis 40 Personen mind. 80cm
  • bis 80 Personen mind. 90cm
  • bis 120 Personen mind. 100cm betragen
  • über 120 Personen erhöht sich diese um je 10 Personen um 10cm

Besonders wichtig ist die zuverlässige Funktion dieser Einrichtung in jener Zeit in der sich Menschen im Gebäude aufhalten, da Notfälle selten geplant passieren (ausgenommen bei Übungen).

Notausgänge

  • müssen jederzeit leicht erreichbar
  • müssen von innen jederzeit leicht ohne fremde Hilfsmittel in Fluchtrichtung zu öffnen sein
  • dürfen nicht verstellt, eingeengt oder blockiert werden (weder von innen noch außen)
  • müssen eindeutig erkennbar sein (Kennzeichnung entsprechend der ÖNORM EN ISO 7010 in Fluchtrichtung (idealerweise auch von außen))
  • frei von begrenzenden Gegenständen, die leicht umgestoßen werden können
  • sollen regelmäßig von einer sachkundigen Person (z.B. Brandschutzbeauftragter/-wart, Haustechniker) inspiziert werden (am besten alle 2 Wochen)

Auf der Innenseite sind meist Türgriffe angebracht die die Türe jederzeit öffnen lassen. Versperrte Türe benötigen sogenannte Panikschlösser – diese entriegeln von innen auch wenn die Türe versperrt ist.

Besonders bei Notausgängen mit horizontalen Betätigungsstangen ist auf die Kennzeichnung jener Seite zu achten, auf der die Drehtür leicht zu öffnen ist (auf der gegenüberliegenden Seite der Scharniere).

Weiters ist auch der Weg vom Notausgang bis zum Sammelplatz zu beachten.

Dieser muss

  • ausreichend beleuchtet
  • ungehindert (keine Lagerungen vor der Tür, keine parkenden Fahrzeuge, etc.)
  • für jeden gefahrenfrei (Schneeräumung im Winter sicherstellen, keine Stolperstellen durch Bodenunebenheiten, etc.) zu erreichen sein.

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Glossar – Rechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz – ASchG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Arbeitsstättenverordnung – AStV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098

Checkliste – AUVA:

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