SaaS-Vertrag (Software as a Service) – V1.0
1. Vertragsgegenstand.
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Services MyBuilding24. Der Vertrag setzt sich aus dem individuellen Angebot für den Auftraggeber, einer eventuellen Preisliste, dem Produktdatenblatt in der jeweils aktuellen Fassung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rei development GmbH zusammen.
2. Funktionsumfang, Systemvoraussetzungen.
Der Funktionsumfang und die Systemvoraussetzungen von MyBuilding24 ergeben sich aus dem beiliegenden Produktdatenblatt, welches laufend aktualisiert wird und in seiner jeweiligen Fassung einen integralen Bestandteil dieses Vertrages bildet.
3. Nutzung.
Der Auftraggeber ist für die Dauer des Vertrages nach vollständiger Bezahlung zur Nutzung von MyBuilding24 in der jeweils aktuellsten Version in dem im Angebot beschriebenen Umfang berechtigt. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte ist dann nicht gestattet.
Rei development GmbH ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.
4. Betrieb von MyBuilding24.
Die dem Service MyBuilding24 zugrunde liegende Serverinfrastruktur und Software wird von Rei development GmbH betrieben.
Für die clientseitige Infrastruktur ist immer die Auftraggeberin selbst verantwortlich.
5. Mängelbehebung.
Rei development GmbH ist verpflichtet, Mängel an der jeweils aktuellen Version von MyBuilding24 zu beheben.
Als Mängel gelten Fehlfunktionen beim Betrieb oder bei der Anwendung von MyBuilding24, die zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Abläufe führen und bei denen kein einfacher Workaround möglich ist.
Leichte Mängel, welche die Abläufe nicht wesentlich beeinträchtigen, werden in die Planung zur Weiterentwicklung von MyBuilding24 aufgenommen und dann entsprechend der von Rei development GmbH festgelegten Entwicklungspriorität in neuere Versionen von MyBuilding24 eingearbeitet.
Im Fall von mittleren Mängeln, welche die Abläufe nicht nur wesentlich beeinträchtigen, ist Rei development GmbH verpflichtet, zu den Geschäftszeiten von Rei development GmbH spätestens binnen drei Werktagen mit der Mängelbehebung zu beginnen.
Im Fall von schweren Mängeln, welche einen Komplettausfall des Service oder einen Ausfall von Funktionen in einem die Abläufe des Auftraggebers massiv behindernden Ausmaß zur Folge haben, ist Rei development GmbH verpflichtet, zu den Geschäftszeiten von Rei development GmbH spätestens binnen 24 Stunden mit der Mängelbehebung zu beginnen.
6. Weiterentwicklung.
MyBuilding24 unterliegt einer laufenden Weiterentwicklung. Der Nutzer ist zur Nutzung von MyBuilding24 in der jeweils aktuellen Version berechtigt. Die Nutzung von älteren Versionen ist in der Regel nicht möglich. Soweit sich die Systemvoraussetzungen durch Updates ändern, wird der Nutzer darüber nach Möglichkeit zumindest drei Monate im Voraus informiert.
7. Neue Funktionen.
Soweit Rei development GmbH den Service MyBuilding24 mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version von MyBuilding24 werden, ist der Auftraggeber zur zusätzlichen Nutzung dieser Funktionen ohne Mehrkosten berechtigt.
Soweit Rei development GmbH zusätzliche Module entwickelt, ist der Auftraggeber zur zusätzlichen Nutzung dieser Module gegen Erweiterung dieses Vertrages und gegen Bezahlung der Kosten gemäß Preisliste berechtigt.
8. Support.
Rei development GmbH bietet während der Geschäftszeiten Support via E-Mail und Telefon.
9. Kosten.
Die monatlichen Kosten berechnen sich gemäß dem Angebot bzw. der Preisliste. Die jährlichen Kosten sind durch den Nutzer bis spätestens zum letzten Tag des Vormonats im Voraus zu bezahlen.
10. Schlussbestimmungen.
AGB. Es gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
Datenschutzerklärung. Es gilt die beiliegende Datenschutzerklärung von des Auftragnehmers.
Widerrufsbelehrung für Konsumenten. Ich habe die beiliegende Widerrufsbelehrung für Konsumenten zur Kenntnis genommen.
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmen keine Anwendung.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit des Auftragnehmers auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Der Auftragnehmer ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers und des Unternehmens berechtigt.