Wartung von Mineralölabscheidern

Damit das Wasser sauber bleibt!

Heutzutage werden viele Flächen zur Nutzung befestigt (zB. Parkflächen, Lagerflächen, Verkehrswege, etc.) und häufig dicht versiegelt (zB. asphalitiert, betoniert). Dies geschieht häufig deswegen, damit kein Öle (mineralische Leichtflüssigkeiten) der Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder Anlagen ins Erdreich gelangen. Damit diese auch nicht ins Abwasser gelangen müssen sogenannte Ölabscheider (Fachbegriff „Leichtflüssigkeitsabscheider“) in die Kanalisation integriert werden um die im Abwasser enthaltenen Mineralöle entfernt werden.

Mineralölabscheider sind also Abwasserreinigungsanlagen, die dazu dienen, mineralische Leichtflüssigkeiten (zB. Benzin, Diesel, etc.) aus Abwässern zu entfernen. Sie werden vor allem in Bereichen eingesetzt, wo diese Mineralölprodukte ins Abwasser gelangen können (zB. Tankstellen, Parkflächen, Tiefgaragen, etc.). Sie funktionieren auf dem Prinzip der Schwerkraft- bzw. Koaleszenzabscheidung (zusammenfließen von Tropfen).

Funktionsprinzip ist grundsätzlich simpel und wird hier kurz erklärt:
Abwasser mit Leichtflüssigkeiten gelangt über den Zulauf in den Abscheideraum (4). Schwerstoffe (z. B. Sand) sinken auf den Beckenboden und bilden dort den Schlammfang (5). Die Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl oder Benzin) hingegen steigen zur Oberfläche auf und werden dort in der Leichtflüssigkeitsschicht (3) abgeschieden. Bei dieser Abscheidung gemäß dem Schwerkraftprinzip wird bei Abscheiderklasse I durch Verwendung eines Koaleszenzelements (1) am Auslauf des Abscheiders ein Restölgehalt von 5 Milligramm pro Liter erreicht.[1]


Welche Rechtsvorschriften gibt es für den Einsatz von Ölabscheidern zu beachten?

Mineralölabscheideranlagen unterliegen bestimmten Vorschriften und Normen, um ihre ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. In Österreich bestehen verschieden gesetzliche Anforderungen für Ölabscheider, insbesondere in der Industrie und Betrieben mit mineralölhaltigen Abwässern. Hier die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Normen dazu:

Wasserrechtsgesetz (WRG):
Das WRG verpflichtet zum Schutz und zu Reinhaltung von Gewässern. Diese ist die potenzielle Grundlage der Pflicht zum Einbau von Ölabscheidern. Diese Vorschriften legen fest, dass die Menge und Schädlichkeit von Abwasser so gering wie möglich gehalten werden muss, unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik (Link zum Gesetz).

Allgemeine Abwasseremissionsverordnung (AAEV):
Sie wird auf Grund des §33b des WRG verordnet. Diese regelt die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen (Link zur Verordnung)

Indirekteinleiter-Verordnung (IEV):
Sie wird auf Grund des §32 des WRG verordnet. Die jeweils geltende Indirekteinleiter-Verordnung (IEV) regelt die Einleitung ölhaltiger Abwässer in die Kanalisation. Betriebe, bei denen ölbelastetes Abwasser anfällt, müssen (gem. Gewerberechtsbescheid) mit dem Kanalisationsunternehmen (zB. Reinhalteverbände) einen Indirekteinleitervertrag abschließen (Link zur Verordnung)

ÖWAV-Regelblatt 16:
Das Regelblatt 16 (Einleitung von Abwasser aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen in öffentliche Abwasseranlagen oder in Gewässer) des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) bietet hilfreiche und konkrete Hinweise für den praktischen Umgang mit Ölabscheidern. Es beschreibt die Mindestanforderungen an die Abwasservorreinigung mit Ölabscheideanlagen und richtet sich an Bauherren, Planer, Betreiber und Herstellerfirmen (Link zum Regelblatt)


NORMEN[2]:

ÖNORM EN 858-1:
Diese Norm legt Begriffe, Nenngrößen, Baugrundsätze, Funktionsanforderungen, Kennzeichnung, Prüfungen und Güteüberwachung für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten fest. Diese Norm gilt für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, die die Trennung von Leichtflüssigkeiten vom Abwasser aufgrund der Schwerkraft und/oder Koaleszenz bewirken. Diese Norm gilt nicht für die Behandlung von stabilen Emulsionen, Lösungen von Leichtflüssigkeiten in Wasser, Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

ÖNORM EN 858-2:
Diese Europäische Norm gilt für Abscheideranlagen für die Trennung von Leichtflüssigkeiten mineralischen Ursprungs von Schmutzwasser. Sie gilt nicht für die Behandlung von Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie von Emulsionen und Lösungen. Diese Europäische Norm gibt eine Anleitung zur Wahl von Nenngrößen, sowie für den Einbau, Betrieb und Wartung von nach EN 858-1 hergestellten Leichtflüssigkeitsabscheidern. Sie gibt ferner eine Empfehlung hinsichtlich der Eignung von Reinigungsmitteln, soweit diese in die Abscheideranlagen eingeleitet werden.

ÖNORM B 5101:
Diese ÖNORM gilt für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (zB Öl und Benzin) und ist nur in Verbindung mit ÖNORM EN 858-1 und -2 anzuwenden. Sie enthält zusätzliche Anforderungen zu ÖNORM EN 858-1 sowie Anforderungen im Hinblick auf die Dichtheitsprüfung bei in Betrieb befindlichen Anlagen.

ÖNORM B 5104:
Diese ÖNORM beinhaltet Anforderungen an das Abwasserverhalten von Reinigungsmitteln („Kaltreiniger“ bzw. „Lösungmittelreiniger“) auf nicht wässriger Basis (in der Folge kurz „Kaltreiniger“ genannt), die in Gewerbe und Industrie (zB in Kfz-Werkstätten, Garagen, Tankstellen und einschlägigen Nebenbetrieben) zur Anwendung kommen, bei denen die Abwasseraufbereitung über Mineralölabscheider erfolgt. Diese ÖNORM beinhaltet auch das Verfahren zur Kennzeichnung der Normkonformität von Kaltreinigern.


Praktische Tipps für den optimalen Betrieb eines Ölabscheiders

Dimensionierung und Installation:

  • Ölabscheideranlagen müssen gemäß den Vorgaben im ÖWAV-Regelblatt 16 und der ÖNORM EN 858-1/2 dimensioniert, installiert, betrieben und gewartet werden.
  • Eine Baugenehmigung ist für den Einbau erforderlich, und für die Einleitung des gereinigten Schmutzwassers ist eine Einleitererlaubnis notwendig.

Brandschutz:

  • Mineralölabscheider sind in allen Teilen feuer- und explosionsgefährdet. Das Hantieren mit offener Flamme oder erzeugen von Funken ist im Bereich des Mineralölabscheiders strengstens verboten!

Arbeitnehmerschutz:

  • Steigen Personen in den Mineralölabscheider ein, so ist vorher unbedingt die Luftqualität mittels Gaswarngerät zu prüfen. Nur bei geeigneter Luftgüte darf unter Sicherung durch eine zweite Person in den Schacht eingestiegen werden. Der Schacht ist in jedem Fall vor jedem Einstieg gründlich zu lüften (alle Deckel öffnen und möglichst eine Luftzirkulation erzeugen). Die Verwendung von Atemschutzgeräten ist zu empfehlen.

Betrieb und Wartung:

  • Beachten Sie die behördlichen und herstellerspezifischen Betriebs- und Wartungsvorschriften Ihrer Anlage. Diese können je nach Modell und Hersteller variieren.
  • Ölabscheideranlagen müssen regelmäßig inspiziert, gewartet, entleert und gereinigt werden. Dies gewährleistet einen ordentlichen und zuverlässigen Betrieb.
  • Mind. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber oder einen Sachkundigen sind notwendig.
  • Ein Wartungsbuch muss geführt werden (analog oder digital)
  • Alle 6 Monate – Wartung durch einen Fachkundigen (Das Wartungsintervall sowie die Intensität einer Wartung richten sich immer nach der Schmutzfrachtbelastung, welcher die Anlage ausgesetzt ist)
  • Alle 12 – 24 Monate – Durchführung einer Abwasseranlyse
  • Alle 5 Jahre – Durchführung einer Generalinspektion (Dichtheitsprobe der Behälter und Kamerabefahrung der ölführenden Leitungen durch Fachbetrieb)
  • Nur ÖNORM-geprüfte Reinigungs- und Pflegemittel dürfen verwendet werden.
  • Kaltreiniger dürfen nur bei Umgebungstemperatur und ohne Hochdruck oder Heißwasser entfernt werden.

Zulässige Abwässer:

  • Ölabscheider dürfen nur Abwässer aufnehmen, die Leichtflüssigkeiten enthalten können.
  • Regenwasser darf nur von Flächen zugeleitet werden, auf denen Leichtflüssigkeiten anfallen können.

Verbotene Stoffe:

über Mineralölabscheider dürfen u.a. NICHT geleitet werden:

  • Mineralöle, Altöle, Schmierstoffe, Batteriesäure, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, halogenierte Kohlenwasserstoffe und organische Lösungsmittel.
  • Abwässer aus Kleinteilereinigung, Unterboden- und Hohlraumbehandlung, stabile Emulsionen von Waschlaugen, Konzentrate und Schlämme aus Spaltanlagen

Verantwortliche Person:

  • Eine zuverlässige Person muss im Wartungsbuch benannt werden, um die allgemeine Betreuung des Betriebs der Anlage sicherzustellen und zu dokumentieren.
  • Jede Fettabscheideanlage sollte eine zuverlässige Person haben, die für die allgemeine Betreuung, Wartung und Dokumentation verantwortlich ist.
  • Diese Person muss eine Einschulung für den Betrieb und die Wartung des Fettabscheiders erhalten.

Betriebsanleitung:

  • Für jede Abscheideranlage muss eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache einsehbar sein (in Papierform oder digital). Diese sollte schnell verfügbar bereitgestellt werden, damit der verantwortliche Betreuer die Anlage gemäß den Vorschriften bedienen kann.

Abscheidefreundliche Reinigungsmittel:

  • Um dauerhaft einen guten Anlagenwirkungsgrad zu erzielen, ist es wichtig, dass nur Reinigungsmittel verwendet werden, welche den derzeit gültigen Regelwerken (zB. ÖNORMEN B 5104, B 5105 oder B 5106) entsprechen. Andere Reinigungsmittel können Emulsionen hervorrufen, welche im Mineralölabscheider nicht ausreichend trennbar sind.

Denken Sie daran, dass die ordnungsgemäße Pflege und der sachgemäße Betrieb Ihrer Fettabscheideranlage nicht nur gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern auch dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und die Lebensdauer der Anlage zu verlängern.

Welche Schwierigkeiten können beim Betrieb eines Ölabscheiders entstehen?
  • Verstopfung: Ölabscheider können sich mit der Zeit durch Öl, Schlamm und andere Rückstände verstopfen. Dies beeinträchtigt ihre Effizienz und erfordert regelmäßige Wartung und Reinigung.
  • Falsche Dimensionierung: Wenn ein Ölabscheider nicht richtig dimensioniert ist, kann er die erforderliche Trennleistung nicht erbringen. Dies kann zu einer schlechten Abscheideleistung und damit zu erhöhten Belastung der Kanalisation führen.
  • Fehlende Schulung: Betreiber müssen geschult sein, um den Ölabscheider richtig zu bedienen und zu warten. Mangelnde Kenntnisse sind häufig die Ursache von Störungen oder schlechten Abwasserwerten.
  • Umweltverschmutzung: Wenn Ölabscheider nicht ordnungsgemäß funktionieren, können Ölrückstände in die Umwelt gelangen und die nachfolgenden Gewässer verschmutzen.
  • Mangelnde Wartung: Das führt zu den meisten Störungen im Betrieb. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten (durch geschultes Personal) sind daher entscheidend für eine zuverlässige und wirtschaftliche Funktion der gesamten Anlage.

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[1] https://www.aco.de/
[2] https://www.austrian-standards.at/d

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