Für ein Mehr an Sicherheit in Haus und Firma
Gibt eine Vielzahl an sicherheitsrelevanten Bauteilen in einem Gebäude. Doch einige Bauteile (zB. Brandmelder, Akkus, Sprinklerköpfe, etc.) sind von besonderer Sicherheitsrelevanz und müssen für den zuverlässigen Funktionserhalt vorzeitig getauscht werden.
Brandmelder:
Der Einbau und Betrieb von Brandmelder ist ein großer Zugewinn an Sicherheit und mittlerweile österreichweit bei privaten Neu- und Umbauten flicht (gem. OIB-Richtlinie 2 – Pkt. 3.11) – Achtung: in Kärnten auch für Bestandsgebäude Pflicht! TIPP – Auf Grund des Zeitgewinns im Brandfall wird der Einbau auch für Bestandsgebäude generell empfohlen da es nachweislich Leben retten kann. |
In Österreich zugelassene Rauchmelder müssen generell den Anforderungen der Produktnorm ÖNORM EN 14604 (EU Norm) entsprechen. In dieser Norm werden Anforderungen an die Rauchwarnmelder sowie entsprechende Prüfungskriterien festgelegt (zB. Mindestlautstärke 85dB(A), elektromagnetische Verträglichkeit oder verpflichtende Kennzeichnungen und Angaben).
Es gibt grundsätzlich 3 Installationsvarianten – Einzelmelder ohne Vernetzung, Einzelmelder über Funk miteinander vernetzt und Melder über eine Brandmeldezentrale und Kabel miteinander verbunden.
Ob die Brandmelder zuverlässig funktionieren muss regelmäßig (gem. TRVB S 122 bzw. S 123) inspiziert und gewartet werden (je nach Hersteller alle 1-3 Monate bzw. 6-12 Monate).
Damit sie auch korrekt, lange und zuverlässig funktionieren ist die Sauberkeit sehr wesentlich, daher sind die Melder regelmäßig zu reinigen (Intervall ist abhängig von der örtlichen Staubbelastung). Doch spätestens nach 10 Jahren (siehe „Ablaufdatum“ auf dem Melder) müssen die Melder erneuert werden (zB. Akku leer, Verschmutzung, etc.) um ihre Funktion wieder zuverlässig gewährleisten zu können (in stark verschmutzten Bereichen entsprechend früher).
Anlagen mit Akkus:
In größeren Wohn- und Gewerbegebäuden werden häufig Brandmeldeanlagen, Not-/Sicherheitsbeleuchtungen, Aufzüge oder automatische Türen auf Fluchtwegen eingebaut. Bei diesen Systemen ist die Funktionsabsicherung im Notfall meist von deinem Akku abhängig. Daher ist hier die regelmäßige Funktionskontrolle und Kapazitätsprüfung (im Zuge der gesetzlich erforderlichen Wartung/Prüfung) besonders wichtig. | |
Leider haben konventionelle Akkus (NiCd, NiMH, Blei-Säure, etc.) nur eine sehr beschränkte „Brauchbarkeitsdauer“ (bis ca. 400 – 1.500 Ladezyklen), haben meist nach 4-8 Jahren nicht mehr die erforderliche Kapazität und müssen erneuert werden. Wenn möglich sollten aktuell nur mehr LiFePO4 (Lithium-Eisen-Phosphat) Akkus verbaut werden da diese eine wesentlich längere Lebensdauer (bis ca. 4000 Ladenzyklen = über 10 Jahre), eine höhere nutzbare Kapazität und sind im Vergleich zu anderen Lithium Akkus chemisch und thermisch wesentlich sicherer – mehr Infos dazu finden Sie unter diesem Link. |
Sprinkleranlagen:
Ein weiterer sicherheitsrelevanter Bauteil der häufig vorzeitig erneuert werden muss ist der Sprinklerkopf. Dieser ist in der Praxis häufig lebensdauerverkürzenden und funktionseinschränkenden Nutzungseinflüssen (zB. Kälte, Wärme, Schmutz, Erschütterung, Sonnenlicht, etc.) ausgesetzt und verschleißt entsprechend rasch. Daher sollten (gem. VdS CEA 4001) bei Trockenanlagen spätestens alle 12 Jahre bzw. bei Nassanlagen alle 25 Jahre (bei stärkerer Beanspruchung entsprechend früher und häufiger) das Rohrnetz und Sprinklerköpfe geprüft werden und ggf. erneuert werden. Spätestens nach 50 Jahren müssen jedoch alle Sprinklerköpfe erneuert werden. | |
Besonders bei Umbauten ist es häufig erforderlich die alten 10mm Glasfässer der Sprinklerköpfe gegen die neuen aktuellen 4mm Einsätze zu tauschen da die alten dann häufig nicht mehr zulässig sind (zB. Regalsprinkler mit Polypropylen – PP, Polyethylen – PE oder Polystyrol – PS Lagermaterial). |
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Glossar:
Rechtsvorschriften:
Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG)
Arbeitsstättenverordnung (AStV) –> § 9 Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen
OVE Fachinformation E08 – Seite 5 – Wiederkehrende Prüfungen, Wartung