Austauschpflicht von sicherheitsrelevanten Bauteilen

Für ein Mehr an Sicherheit in Haus und Firma

Gibt eine Vielzahl an sicherheitsrelevanten Bauteilen in einem Gebäude. Doch einige Bauteile (zB. Brandmelder, Akkus, Sprinklerköpfe, etc.) sind von besonderer Sicherheitsrelevanz und müssen für den zuverlässigen Funktionserhalt vorzeitig getauscht werden.

Brandmelder:

Der Einbau und Betrieb von Brandmelder ist ein
großer Zugewinn an Sicherheit und mittlerweile
österreichweit bei privaten Neu- und Umbauten
flicht (gem. OIB-Richtlinie 2 – Pkt. 3.11) – Achtung:
in Kärnten auch für Bestandsgebäude Pflicht!
 
TIPPAuf Grund des Zeitgewinns im Brandfall wird
der Einbau auch für Bestandsgebäude generell
empfohlen da es nachweislich Leben retten kann.

In Österreich zugelassene Rauchmelder müssen generell den Anforderungen der Produktnorm ÖNORM EN 14604 (EU Norm) entsprechen. In dieser Norm werden Anforderungen an die Rauchwarnmelder sowie entsprechende Prüfungskriterien festgelegt (zB. Mindestlautstärke 85dB(A), elektromagnetische Verträglichkeit oder verpflichtende Kennzeichnungen und Angaben).

Es gibt grundsätzlich 3 Installationsvarianten – Einzelmelder ohne Vernetzung, Einzelmelder über Funk miteinander vernetzt und Melder über eine Brandmeldezentrale und Kabel miteinander verbunden.

Ob die Brandmelder zuverlässig funktionieren muss regelmäßig (gem. TRVB S 122 bzw. S 123) inspiziert und gewartet werden (je nach Hersteller alle 1-3 Monate bzw. 6-12 Monate).

Damit sie auch korrekt, lange und zuverlässig funktionieren ist die Sauberkeit sehr wesentlich, daher sind die Melder regelmäßig zu reinigen (Intervall ist abhängig von der örtlichen Staubbelastung). Doch spätestens nach 10 Jahren (siehe „Ablaufdatum“ auf dem Melder) müssen die Melder erneuert werden (zB. Akku leer, Verschmutzung, etc.) um ihre Funktion wieder zuverlässig gewährleisten zu können (in stark verschmutzten Bereichen entsprechend früher).

Anlagen mit Akkus:

In größeren Wohn- und Gewerbegebäuden werden
häufig Brandmeldeanlagen, Not-/Sicherheitsbeleuchtungen,
Aufzüge oder automatische Türen auf Fluchtwegen eingebaut.
Bei diesen Systemen ist die Funktionsabsicherung im Notfall meist
von deinem Akku abhängig. Daher ist hier die regelmäßige
Funktionskontrolle und Kapazitätsprüfung (im Zuge der gesetzlich
erforderlichen Wartung/Prüfung) besonders wichtig.
Leider haben konventionelle Akkus (NiCd, NiMH, Blei-Säure, etc.)
nur eine sehr beschränkte „Brauchbarkeitsdauer“ (bis ca. 400 – 1.500
Ladezyklen), haben meist nach 4-8 Jahren nicht mehr die erforderliche
Kapazität und müssen erneuert werden. Wenn möglich sollten aktuell
nur mehr LiFePO4 (Lithium-Eisen-Phosphat) Akkus verbaut werden
da diese eine wesentlich längere Lebensdauer (bis ca. 4000
Ladenzyklen = über 10 Jahre), eine höhere nutzbare Kapazität und
sind im Vergleich zu anderen Lithium Akkus chemisch und thermisch wesentlich sicherer – mehr Infos dazu finden Sie unter diesem Link.

Sprinkleranlagen:

Ein weiterer sicherheitsrelevanter Bauteil der häufig vorzeitig
erneuert werden muss ist der Sprinklerkopf. Dieser ist in der
Praxis häufig lebensdauerverkürzenden und
funktionseinschränkenden Nutzungseinflüssen (zB. Kälte,
Wärme, Schmutz, Erschütterung, Sonnenlicht, etc.) ausgesetzt
und verschleißt entsprechend rasch.
Daher sollten (gem. VdS CEA 4001) bei Trockenanlagen spätestens
alle 12 Jahre bzw. bei Nassanlagen alle 25 Jahre (bei stärkerer
Beanspruchung entsprechend früher und häufiger) das Rohrnetz
und Sprinklerköpfe geprüft werden und ggf. erneuert werden.
Spätestens nach 50 Jahren müssen jedoch alle Sprinklerköpfe
erneuert werden.
Besonders bei Umbauten ist es häufig erforderlich die alten 10mm
Glasfässer der Sprinklerköpfe gegen die neuen aktuellen 4mm
Einsätze zu tauschen da die alten dann häufig nicht mehr zulässig
sind (zB. Regalsprinkler mit Polypropylen – PP, Polyethylen –
PE oder Polystyrol – PS Lagermaterial).

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Glossar:

Rechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG)

Arbeitsstättenverordnung (AStV) –> § 9 Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

OVE Fachinformation E08 – Seite 5 – Wiederkehrende Prüfungen, Wartung

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